Artikel 1 – Das Institut Pasteur bietet den Grundschulklassen in Frankreich und im Ausland eine pädagogische Aktion zum Thema Hygiene an.
Artikel 2 – Die eingereichten Artikel müssen in Französisch verfasst sein.
Artikel 3 – Die Schulklassen werden gebeten, das im Internet erhältliche Einschreibeformular zu benutzen, um ihre Arbeiten zum Thema Hygiene einzuschreiben
Artikel 3 – Die Schulklassen werden zur Teilnahme an der „Charta der Hygiene"
gebeten.. Die Charta besteht aus 6 Artikeln, die jeweils die 6 Hauptthemen (
Körperhygiene, Nahrungsmittelhygiene, Hygiene im Haus, Hygiene im Umgang mit
Haustieren, Geschichte der Hygiene) behandeln.
Die Charta wird allgemein über das Internet verbreitet, richtet sich aber auch
weitgreifender an Schulen und die Öffentlichkeit.
Artikel 4 – Die Artikel dürfen nicht länger als 3 Zeilen (35 Wörter) sein und
sollen möglichst schlagkräftig darstellen, welche Maßnahmen zur Einhaltung der
Hygienevorsorge getroffen werden.
Artikel 5 – Die Schulklassen können jeden Monat Ihre Artikel zum Monatsthema
einreichen.
Artikel 6 - Die Schulklassen werden gebeten, das im Internet erhältliche
Einschreibeformular zu benutzen, um ihre Arbeiten zum Thema Hygiene
einzuschreiben
„hygiene-educ.com" (über „Wettbewerb" und „Charta der Hygiene")
Artikel 7 – Jede Klasse kann nur einen Artikel pro Monat einreichen. Mehrere
Klassen zus einer Schule können teilnehmen.
Artikel 8 – Je nach Monat müssen Artikel zu den verschiedenen Themenkreisen
eingereicht werden: Dezember 2001: Hygiene im Alltag
Januar 2002 Körperhygiene
Februar 2002 Nahrungsmittelhygiene
März 2002 Hygiene im Haus
April 2002 Hygiene im Umgang mit Haustieren
Mai 2002 Geschichte der Hygiene
Artikel 9 – Die aus Mitarbeitern des Pasteur-Instituts und der Französischen
Schulbehörde bestehende Jury tritt an den Monatsenden Dezember 01, Januar 02,
Februar 02, März 02, April 02 und Mai 02 zusammen, um die Artikel des
betreffenden Monats auszuwählen.
Artikel 10 – Folgende Auswahlkriterien werden festgelegt: Originalität des
Vorschlags, Schlagkraft der Aussage.
Artikel 11 - Preise: allen Schülern der 6 Siegerklassen werden individuelle
Preise verliehen.
Article 12 - Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Ausschreibung bei
Bedarf zu ändern. Die Dauer der Veranstaltung kann verlängert, verkürzt,
verschoben oder annulliert werden, ohne vorherige Anmeldung oder Rechtfertigung
und ohne die Teilnehmer dafür zu entschädigen, falls es die Umstände erfordern.
Die Schuldirektoren erklären sich einverstanden, dass die Namen der
teilnehmenden Lehrer und Schüler bekannt gegeben werden.
Artikel 13 – Eine Teilnahme an der „Charta der Hygiene" setzt voraus, dass die
vorliegende Ausschreibung voll und ganz akzeptiert wird. Nur Artikel, die alle
Bedingungen der vorliegenden Ausschreibung erfüllen, werden zum Wettbewerb
zugelassen.
Die Ausschreibung hinterliegt bei Maître Petey, huissier de justice - 221, rue
du Faubourg Saint-Honoré - 75008 Paris.
„hygiene-educ.com" (über
„Wettbewerb" und
„Initiative des Monats").
Artikel 4 –
Die Initiative kann nur einige Schüler der Klasse wie auch die gesamte Klasse
betreffen. Es kann sich entweder um eine gezielte Aktion oder aber um eine
länger währende Aktion handeln.
Die Aktion muss im Lauf des Schuljahres realisiert worden sein.
Artikel 5 -
3 Initiativen von Schulklassen oder Schulen werden während des Schuljahres
2001-2002 ausgewählt,
und zwar im Dezember 2001, März 2002 und Juni 2002.
Eine Initiative die im ersten Monat nicht ausgewählt wurde, wird in den
darauf folgenden Monaten erneut zur Wahl gestellt.
Artikel 6 - Die aus Mitarbeitern des Pasteur-Instituts und der Französischen Schulbehörde bestehende Jury tritt jeweils am Monatsende November 01, Februar 02 und Mai 02 zur Wahl der Initiativen des Monats zusammen.
Artikel 7 – Als Auswahlkriterien gelten: Originalität der Arbeit, Erreichen von Ergebnissen.
Artikel 8 - Preise: allen Schülern der 3 Siegerklassen, werden individuelle Preise verliehen.
Artikel 9 –
Die Veranstalter
behalten sich das Recht
vor, die Ausschreibung bei Bedarf zu
ändern. Die Dauer der Veranstaltung kann verlängert, verkürzt, verschoben oder annulliert werden und dies ohne vorherige Anmeldung oder Rechtfertigung und ohne
die Teilnehmer dafür zu entschädigen, falls es die Umstände erfordern.
Die Schuldirektoren erklären sich einverstanden, dass die Namen der
teilnehmenden Lehrer und Schüler bekannt gegeben werden.
Artikel 10 –
Eine Teilnahme an der
„Hygieneaktion des Monats"
setzt voraus, dass die vorliegende Ausschreibung voll und ganz akzeptiert wird.
Nur Aktionen, die alle Bedingungen der vorliegenden Ausschreibung erfüllen,
werden zum Wettbewerb zugelassen.
Die Ausschreibung
hinterliegt bei Maître Petey, huissier de justice - 221, rue du Faubourg
Saint-Honoré - 75008 Paris.